Ziele der Elternmitwirkung:
Elternmitwirkung ist an der Grundschule Im Wiesengrund nicht nur sehr erwünscht, sondern wird seit Jahren auch erfolgreich gelebt. Eltern wirken bei uns nicht nur in den offiziellen Mitwirkungsgremien mit (näheres später), sondern unterstützen die Lehrerinnen auch in zahlreichen anderen Bereichen und fördern somit erfolgreich die Kinder unserer Schule. Als Beispiele seien hier die zahlreichen Lesemütter erwähnt, die den Leselernprozess unserer Kinder aktiv unterstützen und den Klassenlehrerinnen eine unersetzliche Hilfe sind. Auch unsere Schulveranstaltungen wären ohne unsere engagierte Elternschaft kaum durchführbar. Auch das gemeinsame Basteln und Backen in der Weihnachtszeit ist ein Beispiel dafür, wie Kinder, Eltern und Lehrerinnen gemeinsam unsere Schule als Gemeinschaft erleben.
Mitwirkungsgremien
Eine vollständige Beschreibung der Mitwirkungsgremien an unserer Schule kann an dieser Stelle aufgrund der Komplexität des Themas leider nicht erfolgen.
Ein umfassendes Informationsangebot für Interessierte gibt es im Internet unter www.schulministerium.nrw.de .Dort können auch Broschüren zu einzelnen Fragen von Bildung und Erziehung bestellt oder heruntergeladen werden.
Selbstverständlich stehen aber auch die Lehrerinnen für Fragen zur Verfügung.
Die Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihre Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenzteil. Die gewählten Klassenvertreter/innen nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaftteil. Ferner laden sie zur Klassenpflegschaftssitzung ein und legen nach Absprache mit der Klassenleitung die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Die Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie
das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie deren
Stellvertretungen mit beratender Stimme teil. Dies gilt nicht, soweit es um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht. Die Klassenkonferenz entscheidet über
die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie berät
über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler.
Die Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie
deren Vertretung mit beratender Stimme. Die oder der Schulpflegschaftvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll
beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertretungen.
Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die
Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten
vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.) Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe einer Schule ab. An unserer Schule sind dies 12 Mitglieder, die jeweils zur Hälfte aus Vertretern und Vertreterinnen der Elternschaft und der Lehrerschaft bestehen. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Wahlen
Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden für ein Schuljahr gewählt. Jeweils zu Beginn des Schuljahres gibt das Ministerium für Schule und Weiterbildung einen Wahlkalender mit Empfehlungen für die Wahltermine heraus. Dieser Wahlkalender enthält auch Informationen zu den wichtigsten Formalien. Die Schulen stellen den Wahlkalender allen Vertreterinnen und Vertretern der Eltern zur Verfügung. Die Wahlen in den Klassenpflegschaften sollten in den ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden, die Wahlen in der Schulpflegschaft in den ersten fünf Wochen. Zu den Sitzungen lädt die oder der bisherige Vorsitzende ein. Wenn das nicht möglich ist, übernimmt diese Aufgabe in der Klassenpflegschaft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, in allen anderen Fällen die Schulleiterin. Die Schul-konferenz kann ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften erlassen.
Elternmitwirkung auf Landesebene
In schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher
Bedeutung wirken Eltern auch auf Landesebene mit. Diese Mitwirkung
beim Ministerium für Schule und Weiterbildung wird durch organisierteElternverbände wahrgenommen, die mindestens eine Schulform vertreten.